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Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuer – bundesweit

Grundsteuer: Abgabefrist endet nun erst am 31. Januar 2023

Wer noch eine Erklärung abzugeben hat, profitiert von der Fristverlängerung


Ab 2025 wird sich die Neuregelung zur Grundsteuer in den Grundsteuerbescheiden auswirken. Bis dahin müssen auf Seiten der Gemeinden und Städte noch Hebesätze angepasst werden und zuvor insbesondere die Feststellungserklärungen durch die Finanzämter bearbeitet werden.


Das Ende der Abgabefrist für die Feststellungserklärungen zu den Grundsteuerwerten wurde nun offiziell vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verschoben. Bund und Länder konnten sich kurzfristig auf diese Lösung einigen. Somit waren die Bemühungen verschiedener Interessensverbände, u.a. der Steuerberaterkammer, doch von Erfolg gekrönt.


Diese kurzfristige Verlängerung sollte jedoch kein Grund sein, die Vorbereitung und Abgabe der Erklärung auf die lange Bank zu schieben. Es soll sich um eine einmalige bundesweit gültige Fristverlängerung handeln. Mit einer weiteren Verlängerung ist daher aus heutiger Sicht nicht zu rechnen.

Robin Habicht

Steuerberater

E-Mail:
Robin.Habicht@falk-co.de


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