Save The Date: Schlussabrechnung für Corona-Hilfen bis zum 31. Dezember 2022
Seit dem 5. Mai 2022 sind die technischen Voraussetzungen für die Schlussabrechnungen geschaffen.
Die Corona-Hilfen wurden (teilweise) auf der Basis von geschätzten Zahlen beantragt und ausbezahlt. Die Förderbedingungen sehen vor, dass im Rahmen einer Schlussabrechnung der endgültige Förderbetrag festgesetzt werden muss. Die Schlussabrechnung hat bis zum 31.12.2022 (Stand Mai 2022) zu erfolgen.
Mit dem Schlussabrechnungspaket I werden die Überbrückungshilfen 1 bis 3 sowie die November- und Dezemberhilfe (d. h. Förderzeitraum Juni 2020 bis Juni 2021) abgerechnet. Das Schlussabrechnungspaket II beinhaltet demnach voraussichtlich die Überbrückungshilfe 3 Plus und 4 (d. h. Förderzeitraum Juli 2021 bis Juni 2022). Bisher wurden keine weiteren Informationen zu der Abrechnung des Schlussabrechnungspakets II veröffentlicht. Die Schlussabrechnung wird über das Antragsportal vorgenommen.
Weichen die tatsächlichen Umsätze bzw. Fixkosten von den geschätzten Werten ab, kann es – je nach Fallkonstellation – zu Rückforderungen seitens der Behörde kommen oder aber zu weiteren Auszahlungen von Corona-Hilfen. Sämtliche Hilfen sind zurückzuzahlen, wenn die Schlussabrechnung (gar) nicht bis zum 31.12.2022 gestellt wurde.
Daneben wird es ein Unternehmerportal geben, in welchem die Antragsteller:innen über einen eigenen Zugang sämtliche (bisherige und zukünftige) Korrespondenz zwischen Bewilligungsstelle und prüfenden Dritten einsehen können.
Die Schlussabrechnung stellt sowohl die betroffenen Antragsteller:innen als auch die prüfenden Dritten noch einmal vor eine große administrative Aufgabe. Auch vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2022 noch die Umsetzung der Grundsteuerreform ansteht, ist die Frist 31.12.2022 durchaus als sportlich anzusehen. Ob sich der Gesetzgeber veranlasst sieht, die Frist zu verlängern, bleibt abzuwarten (und zu hoffen).
Praxishinweis
Wir bei FALK bereiten gerade alles Notwendige vor, um unsere Mandant:innen effizient auch durch das letzte Kapitel der Corona-Hilfen namens „Schlussabrechnung“ zu begleiten. Kurzfristig werden wir Kontakt zu allen betroffenen Unternehmen aufnehmen.

